Denkmalpflege

Traditionellen Handwerkstechniken nach neuestem Stand der Technik auszuführen

Es gibt noch viele alte erhaltungswürdige Gebäude, die in den meisten Fällen noch mit traditionellen Handwerkstechniken erstellt wurden.

Für die Erhaltung oder Erneuerung von denkmalgeschützten Gebäuden gilt es „nach neuestem Stand der Technik auszuführen, aber die ursprüngliche Optik zu erhalten“.

Nach neuestem Stand der Technik auszuführen, aber die ursprüngliche Optik zu erhalten.